| Allgemeine Eckdaten |
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| Bezeichnung | Berner Distanzmarsch |
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| Ort | Bern / Schweiz |
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| Termin | gemäß Einladung; meistens
Anfang Dezember |
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| Marschleistung | variabel zwischen 10 und über 100
km. |
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| Thematik | • |
Gruppenleistungsvergleichsmarsch bei
Nacht |
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Förderung und Erhaltung der Marschtauglichkeit |
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• |
Pflege der Kameradschaft |
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| Teilnehmer | militärische Marschgruppen und zivile Wanderer verschiedener Nationen, sowie Paare, Familien und Jugendliche | ||||||||||
| Teilnehmerzahl | ? |
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| Teilnahmegebühr | 25,- Fr. pro Person (Minderjährige
bis 10 Jahre zahlen 10,- Fr.) |
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| Kontakt |
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| Webadresse | |||||||||||
| Ausschreibungsdaten
der Deutschen Bundeswehr |
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| Ausschreibungsblatt Nr. | 314-M-IBA |
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| Teilnehmer | Reservisten der Bundeswehr aus allen
Wehrbereichen mit guten Marschleistungen |
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| Anzahl | 50 Plätze insgesamt; Marschgruppenstärke
6 bis 11 Personen |
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| Voraussetzungen | • |
hoher Marschtrainingsstand |
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sicheres Orientierungsvermögen bei Nacht |
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| Leitung / Durchführung | • |
WBK IV |
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Kdo Berner Distanzmarsch | |
| Bekleidung / Ausrüstung | • |
gemäß Richtlinien für Bekleidung
(allg. Umdruck 37/3) Nr. 10216 |
• |
es ist einheitlich der Feldanzug, Tarndruck zu tragen |
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| • |
Teilnehmer, die noch nicht mit Feldanzug, Tarndruck
ausgestattet sind, haben diesen leihweise zu empfangen |
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| Weiteres | • |
Platzzuteilung WBK IV |
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angestrebt werden mindestens 40 km Marschleistung | |
| Weitere
Informationen |
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| Ablauf | • |
Im Marschgebiet werden verschiedene Start-
und Kontrollposten eingerichtet. Es gibt nur einen gemeinsamen Zielposten. |
| • |
Ab frühstens 14:00 Uhr kann man von einem Startposten
seiner Wahl losmarschieren. Die Route ist dabei frei wählbar. Unterwegs
läßt man seine Marschkarte an den erreichten Kontrollposten
abstempeln. Hierüber wird am Ende die insgesamt erreichte Marschleistung
ermittelt. |
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| • |
Das Ziel muß in der Zeit zwischen 16:00 und
24:00 Uhr erreicht werden. |
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| • |
Der Wettkampf gilt als erfüllt, wenn das Ziel
bis spätestens 24:00 Uhr erreicht wurde und wenn bei Zielankunft
mindestens 10 km absolviert wurden. In diesem Falle erhält man die
erinnerungsmedaille. |
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| • |
Teilnehmer mit einer Marschleistung von 40, 50, 60,
70 oder 80 und mehr km erhalten eine Zusatzauszeichnung. |
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| Diverses | • |
Umkleideräume und Duschen stehen
am Zielort zur Verfügung. |
• |
Erste Hilfe Posten sind an der Marschstrecke vorhanden. | |
• |
Während des Marsches ist die Verpflegung
Sache des Teilnehmers. Nach dem Eintreffen am Ziel stehen den Teilnehmern
Bouillon und Brot zur Verfügung. |
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• |
Es werden keine Schlafgelegenheiten
angeboten. |
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• |
Die Anzahl der Parkplätze ist beschränkt. |
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• |
Die Posten sind mit SVMLT-Wegweisern
markiert. Die Kontroll-Organe tragen weisse Armbinden. |
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| Bestimmungen | • |
Den Weisungen der Kontroll-Organe ist strikte Folge
zu leisten. |
• |
Es dürfen nur die auf dem Distanzschema angegebenen Routen benützt werden. Als Grundlage dient das offizielle Strassenverkehrsnetz. Nebenwege und Abkürzungen werden auf eigenes Risiko begangen. | |
• |
Alle Marschteilnehmer haben die Fussgänger-Vorschriften
des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) strikte einzuhalten. Es darf nur in
Einerkolonne auf der linken Strassenseite oder auf Trottoirs marschiert
werden. |
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• |
Jeder Wettkämpfer hat am Startort eine Leuchtgamasche
zu beziehen. Das Tragen der Leuchtgamasche am rechten Fuss ist vom Start
bis ins Ziel obligatorisch. |
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• |
Bei einer geführten Gruppe ist die hinterste
Person mit einer Rückentaschenlampe auszurüsten. Ausserdem empfehlen
wir die Mitnahme einer Landeskarte und einer Taschenlampe. |
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• |
Konkurrenten, die sich unsoldatisch benehmen, deren
Haltung, Tenue und Schuhwerk der Ausschreibung und den Weisungen des Wettkampf-Kommandos
nicht entsprechen, werden von den Kontroll-Organen sofort nach Eintreffen
am Ziel vom Marsch ausgeschlossen. |
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• |
Von Marschteilnehmern festgestellte Widerhandlungen
gegenüber den Wettkampfbestimmungen sind beim nächsten Kontrollposten
zu melden. Wenn möglich mit Namensangaben. |
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• |
Beschwerden sind spätestens 15 Minuten nach
Zielschluss schriftlich und begründet der Wettkampfleitung einzureichen.
Die Wettkampfleitung entscheidet mit dem Wettkampf-Kdt und dem Sektions-Präsidenten
endgültig. |
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• |
Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer. Alle
Teilnehmer bestätigen durch ihre Anmeldung, dass sie genügend
vorbereitet sind und ihr Gesundheitszustand die Teilnahme verantworten
lässt. |
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10 SFR entsprechen ca. 6,50 €