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Pariser Grundakte Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation |
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Diese Akte tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Die NATO und Russland werden die geeigneten Schritte zur Gewährleistung der Umsetzung im Einklang mit ihren Verfahren unternehmen.
Diese Akte wird in zwei Urschriften ausgefertigt, jede in englischer, französischer und russischer Sprache.
Der Generalsekretär der NATO und die Regierung der Russischen Föderation werden den Wortlaut dieser Akte dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der OSZE mit der Bitte übermitteln, ihn an alle Mitglieder ihrer Organisationen weiterzuleiten.