Das Soldatengesetz wurde
zuletzt durch Artikel 65 des Dritten Gesetzes zur Änderung
verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002
(BGBl. I S. 3322) geändert. |
Die Änderungen im Soldatengesetz
traten am 1. Februar 2003 in Kraft. |
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Dauer des
Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung
§ 3 Ernennungs-
und Verwendungsgrundsätze
§ 4 Ernennung,
Dienstgradbezeichnungen, Uniform
§ 4a Berechtigung
zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
§ 5 Gnadenrecht
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
§ 6 Staatsbürgerliche
Rechte des Soldaten
§ 7 Grundpflicht
des Soldaten
§ 8 Eintreten
für die demokratische Grundordnung
§ 9 Eid und
feierliches Gelöbnis
§ 10 Pflichten
des Vorgesetzten
§ 11 Gehorsam
§ 12 Kameradschaft
§ 13 Wahrheit
§ 14 Verschwiegenheit
§ 15 Politische
Betätigung
§ 16 Verhalten
in anderen Staaten
§ 17 Verhalten
im und außer Dienst
§ 18 Gemeinschaftsunterkunft
und Gemeinschaftsverpflegung
§ 19 Annahme
von Belohnungen oder Geschenken
§ 20 Nebentätigkeit
§ 20a Tätigkeit
nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst
§ 21 Vormundschaft
und Ehrenämter
§ 22 Verbot
der Ausübung des Dienstes
§ 23 Dienstvergehen
§ 24 Haftung
§ 25 Wahlrecht;
Amtsverhältnisse
§ 26 Verlust
des Dienstgrades
§ 27 Laufbahnvorschriften
§ 28 Urlaub
§ 28a Urlaub
bis zum Beginn des Ruhestandes
§ 29 Personalakten
§ 30 Geld- und
Sachbezüge, Versorgung
§ 31 Fürsorge
§ 32 Dienstzeitbescheinigung
und Dienstzeugnis
§ 33 Staatsbürgerlicher
und völkerrechtlicher Unterricht
§ 34 Beschwerde
§ 35 Beteiligungsrechte
der Soldaten
§ 35a Beteiligung
an der Gestaltung des Dienstrechts
§ 36 Seelsorge
Abschnitt 2
Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
1. Begründung des Dienstverhältnisses
§ 37 Voraussetzung
der Berufung
§ 38 Hindernisse
der Berufung
§ 39 Begründung
des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
§ 40 Begründung
des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
§ 41 Form der
Begründung und der Umwandlung
2. Beförderung
§ 42 Form der Beförderung
3. Beendigung des Dienstverhältnisses
a) Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
§ 43 Beendigungsgründe
§ 44 Eintritt
in den Ruhestand
§ 45 Altersgrenzen
§ 45a Umwandlung
§ 46 Entlassung
§ 47 Zuständigkeit,
Anhörungspflicht und Fristen bei der Entlassung
§ 48 Verlust
der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
§ 49 Folgen
der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
§ 50 Versetzung
in den einstweiligen Ruhestand
§ 51 Wiederverwendung
§ 51a Heranziehung
nicht wehrpflichtiger früherer Berufssoldaten
§ 52 Wiederaufnahme
des Verfahrens
§ 53 Verurteilung
nach Beendigung des Dienstverhältnisses
b) Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
§ 54 Beendigungsgründe
§ 55 Entlassung
§ 56 Folgen
der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit
§ 57 Wiederaufnahme
des Verfahrens, Verurteilungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Abschnitt 3
Rechtsstellung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten
§ 58 Regelung durch Gesetz; Form der Beförderung
Abschnitt 4
Rechtsstellung von Soldatinnen bei Heranziehung zu Dienstleistungen
§ 58a Heranziehung von Frauen zu Dienstleistungen
Abschnitt 5
Rechtsweg
§ 59 Zuständigkeiten
Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 60 Einstellung
von anderen Bewerbern
§ 61 Entlassung
von anderen Bewerbern
§ 62 Mitteilungen
in Strafsachen
§ 63 (weggefallen)
§ 64 (weggefallen)
§ 65 (weggefallen)
§ 66 Organisationsgesetz
§ 67 (weggefallen)
§ 68 (Änderung
anderer Vorschriften)
§ 69 (weggefallen)
§ 70 Personalvertretung
der Beamten, Angestellten und Arbeiter
§ 71 Übergangsvorschriften
für die Laufbahnen
§ 72 Zuständigkeit
für den Erlass der Rechtsverordnungen
§ 73 Übergangsvorschrift
aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 24. Februar 1983 (BGBl. I S. 179)
§ 74 Übergangsvorschrift
aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)
§ 75 (weggefallen)
§ 76 Übergangsvorschrift
aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815)