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Verteidigungspolitische
Richtlinien 1992 |
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44. Die Bundeswehr trägt entscheidend dazu bei, die politische Handlungsfähigkeit und Bündnisfähigkeit Deutschlands zu erhalten. Sie leistet diesen Beitrag als eine Komponente neben anderen im sicherheitspolitischen Instrumentarium unseres Landes. Ihr in der Verfassung begründeter Auftrag reflektiert die Wertegrundlage der deutschen Sicherheitspolitik, die vitalen nationalen Sicherheitsinteressen, die neue Konstellation von Chancen und Risiken sowie die fundamental veränderte Lage und Rolle Deutschlands.
• schützt Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr,
• fördert die militärische Stabilität und die Integration Europas,
• verteidigt Deutschland und seine Verbündeten,
• dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen,
• hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterstützt humanitäre Aktionen.
45. Die zukünftige Struktur der Streitkräfte besteht aus Hauptverteidigungs- und Krisenreaktionskräften sowie der Grundorganisation der Streitkräfte. Krisenreaktionskräfte sind zugleich auch der schnell verfügbare Teil der Hauptverteidigungskräfte. Die Streitkräftekomponenten bilden eine konzeptionelle Einheit, die stets eine planerische Gesamtbetrachtung erfordert.
46. Die dauerhaft verbesserte Sicherheitslage mit einer nutzbaren Warnzeit von mindestens einem Jahr für den Fall einer größeren Aggression erlaubt es, die Bundeswehr konsequent auf den Charakter einer Mobilmachungsarmee auszurichten. Die personelle und materielle Aufwuchsfähigkeit der Hauptverteidigungskräfte muß jedoch erhalten bleiben, um die Verteidigung im Bündnisrahmen sicherzustellen. Dies setzt die Verfügbarkeit von Reservisten voraus, die vor allem im Rahmen ihres Grundwehrdienstes auszubilden sind.
47. Die Notwendigkeit, bei kurzfristig auftretenden Krisen und Konflikten rasch, flexibel und solidarisch reagieren zu können, erfordert präsente Kräfte. Deutlich begrenzte Teilkomponenten dieser Krisenreaktionskräfte werden, nach Vorliegen der Voraussetzungen, Friedensmissionen im Einklang mit der UN-Charta übernehmen, um der deutschen Mitverantwortung in der Völkergemeinschaft gerecht zu werden.
48. Krisenmanagement wird als künftige Schwerpunktaufgabe an die Stelle der bisherigen Ausrichtung auf die Abwehr einer großangelgten Aggression treten. Im Gegensatz zur umfassenden Verteidigungsfähigkeit besteht bei der Fähigkeit zum flexiblen Krisen- und Konfliktmanagement ein eindeutiges Defizit, das es konsequent und schnell abzubauen gilt. Die Eignung der Streitkräfte zum Kriseneinsatz muß auf breiter Grundlage verbessert werden. Krisenreaktionskräfte müssen befähigt werden, nach Art, Intensität sowie Warnzeit, Dauer und Ort unterschiedliche Krisen und Konflikte im Bündnis und anderen internationalen Kooperationsformen erfolgreich zu bewältigen. Sie müssen den daraus resultierenden neuen Anforderungen an Ausbildung, Ausrüstung, Flexibilität und Mobilität gerecht werden. Dazu gehört auch eine ständige, zentrale, teilstreitkraft-übergreifende Planungs- und Führungsfähigkeit.
49. Strategisches Denken in Phasen ist angesichts zukünftiger Konstellation von Chancen und militärischen und nichtmilitärischen Risiken überholt. Daher verbietet sich auch eine starre Zuordnung militärischer Fähigkeiten zu den Kategorien Frieden, Krise und Krieg. Ebenso stellen die verschiedenen Stufen von Aufwuchs, Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft ein Kontinuum von Aggregatzuständen dar.
50. Das neue Auftrags- und Fähigkeitsspektrum führt zu einer völlig veränderten Planungssituation. Erforderlich ist eine Bundeswehrplanung als ganzheitlicher Ansatz und aus einem Guß. Planerischer Schwerpunkt sind dabei die Krisenreaktionskräfte. Sie müssen mit allen nötigen Komponenten für einen flexiblen Einsatz versehen werden. Der notwendige planerische Spielraum ist bei den Hauptverteidigungskräften, bei der Grundorganisation und durch Förderung kostensparender Methoden internationaler Zusammenarbeit zu gewinnen. Bei der Aufstellung der Krisenreaktionskräfte ist der Qualität Vorrang vor schnell erreichter Quantität zu geben, auch wenn der Aufbau dann nur schrittweise erfolgen kann.
51. Vorrang für den Mitteleinsatz besitzen
• unabweisbare Investitionen in Truppenteile, die auf akute Handlungserfordernisse ausgerichtet werden;
• Investitionen in eine sinnvolle, fordernde und motivierende Ausbildung;
• Investitionen in die Lebens-, Ausbildungs- und Dienstbedingungen der Soldaten in den neuen Bundesländern.
52. Eckwerte der Bundeswehrplanung sind
• die Begrenzung des Friedensumfangs auf 370.000 Soldaten ab 1995 sowie die Rüstungskontrollvereinbarungen zu Obergrenzen bei vertragsrelevantem Großgerät;
• die politischen Vorgaben zur Wehrform, Wehrdienstzeit, Personalstruktur und Finanzausstattung; die Verpflichtungen, die Deutschland im internationalen Rahmen eingegangen ist (NATO, WEU, KSZE, VN).
53. Die Soldaten der Bundeswehr müssen in ein neues Selbstverständnis hineinwachsen, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern zu können. Im Zentrum des soldatischen Leitbildes steht weiterhin der Wille, Deutschland zu schützen und dazu notfalls auch sein Leben einzusetzen. Unsere Soldaten müssen künftig aber auch bereit sein, in einer eng verflochtenen Welt neben der Verantwortung für ihr Land Mitverantwortung für die bedrohte Freiheit und das Wohlergehen anderer Völker und Staaten zu übernehmen. Sie sollen mit derselben Tatkraft und Tüchtigkeit, mit der sie ihre Kampfaufträge durchführen, zur internationalen Kooperation, zur Hilfe und zur Rettung fähig sein. Soldatische Professionalität muß sich dazu an den realen Bedingungen von Krieg, Gefahr und menschlichem Elend orientieren, unter denen Soldaten künftig ihren Dienst leisten werden. Dieser notwendige Anpassungsprozeß stellt eine erhebliche Herausforderung dar - mit Blick auf Führung, Ausbildung und Erziehung. Unter allen Herausforderungen, die wir bewältigen müssen, ist die geistige Auseinandersetzung mit den revolutionär veränderten Bedingungen für unsere Sicherheit von besonderem Gewicht.